=> Verfahren - Auswahl

Gruppenbeteiligung an Auslandsmessen

EINLEITUNG

Unter bestimmten Voraussetzungen können kleine und mittelständische Unternehmen für Firmengruppenbeteiligungen an Messen und Ausstellungen sowie Symposien eine finanzielle Förderung in Form eines Zuschusses zu den Standkosten erhalten. Dazu müssen sich mindestens drei Unternehmen an einer Auslandsmesse beteiligen wollen.

Die Auswahl der Messe und die Organisation der Beteiligung erfolgt durch die Unternehmen selbst. Einzelne Betriebe können nicht gefördert werden. Gefördert werden grundsätzlich nur Auslandsmessen, die im AUMA-Handbuch Trade Fair Guide Worldwide beziehungsweise im m+a Messeplaner aufgeführt sind und nicht von anderer öffentlicher Seite finanziell unterstützt werden.

Die gemeinsame Teilnahme an einer Messe im Ausland wird mit einem Zuschuss gefördert. Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten von Baden-Württemberg International für baden-württembergische Unternehmen – Gruppenbeteiligungen an Auslandsmessen – in den Richtlinien 2006 unter Ziffer 5.

Außer der Gruppenbeteiligung bietet das Land Baden-Württemberg auch die Teilnahme an Firmengemeinschaftsausstellungen und Katalogausstellungen im Ausland an.

ZUSTAENDIG

Baden-Württemberg International

VORAUSSETZUNG

  • Das mittelständische Unternehmen muss seinen Sitz in Baden-Württemberg haben.
  • Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg mit einem Vorjahresumsatz bis fünf Millionen Euro bei Vorhaben in EU- und EFTA-Ländern beziehungsweise bis 30 Millionen Euro und weniger als 250 Beschäftigten bei Vorhaben in den übrigen Ländern.
  • Gemeinsame Teilnahme von mindestens drei Unternehmen (davon müssen zwei Unternehmen die genannten Umsatz- beziehungsweise Mitarbeiterzahlen erfüllen) an einer Messe im Ausland. Bezuschusst werden kann auch eine Gruppe von zwei förderfähigen baden-württembergischen Unternehmen mit einem Unternehmen aus einem anderen Bundesland.

ABLAUF

Sie müssen einen Antrag bei Baden-Württemberg International stellen. Dieser Antrag muss spätestens zwei Monate vor Einleitung des Vorhabens eingebracht werden.

Antragsvordrucke sind bei Baden-Württemberg International erhältlich. Anträge können auch die Organisationen der Wirtschaft (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände), Exportgemeinschaften und sonstige Kooperationsgruppen stellen.

Es empfiehlt sich, vorab in einem Beratungsgespräch zu klären, ob eine Förderung für die von Ihnen ausgesuchte Messe möglich ist.

UNTERLAGEN

Über die Antragsunterlagen informieren Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.